Unsere Praxisgruppe Handelsrecht umfasst die Beratung aller operativen Aktivitäten unserer Mandanten, die sich im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ergeben. Einkauf von Waren oder Dienstleistungen für die Herstellung von Produkten - entweder direkt oder über Vertragshändler, Handelsvertreter, Franchise Systeme oder andere Formen des Zwischenhandels.
Für alle diese Zwecke entwerfen, überprüfen und verhandeln wir die relevanten Verträge, ob als allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B und B2C), Rahmenvereinbarungen oder Individualverträge.
Wir verfügen über eine herausragende Expertise in der Koordination und dem Management von "Großprojekten", unabhängig davon, ob es sich um Verträge für die schlüsselfertige Errichtung von Telekommunikationssystemen, Energieübertragungssystemen, (offshore) Windenergieparks, Industrieanlagen, Infrastrukturprojekten oder Outsourcing Projekten handelt (um nur ein paar Beispiele zu nennen).
Wir verfügen über spezielle Erfahrungen bei der Beratung aller grenzüberschreitenden Aspekte solcher Transaktionen, die relevanten kartellrechtlichen Anforderungen sowie die spezifischen Fragen für Verträge mit Subunternehmern oder Sublieferanten. Wir beraten zu Themen des Verbraucherschutzes und allen Aspekten von E- und M-Commerce.
Im Übrigen betreuen wir unsere Mandanten bei Fragen der Gewährleistung, Produkthaftung und Produktsicherheit (einschließlich Rückrufaktionen) und, falls keine gütliche Einigung möglich ist, verfolgen die Interessen unserer Mandanten mittels Gerichts-, Schiedsgerichtsbarkeits- oder alternativen Streitbeilegungsverfahren.
Unser besonderer Fokus liegt auf technologie-orientierten Industrien; wir sind stolz auf unsere Kenntnis und Kompetenz in diesen Bereichen, ebenso wie auf unser Verständnis für die Bedürfnisse unserer Mandanten in diesen Industrien. Insbesondere verfügen wir über weit reichende Kenntnisse und einen Herausragenden Ruf in den Bereichen Automotive, Energie und Telekommunikation.
Kontakt: Dr. Christian Kessel