Achtung bei Bedarf an externen Personaldienstleistungen! Auftraggeber sollten genau prüfen, ob es sich um einen Dienstleistungsvertrag handelt oder ob vielmehr eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. In der Praxis wird oft von einer einfachen Dienstleistung ausgegangen, in Wahrheit handelt es sich jedoch um eine Arbeitnehmerüberlassung. Ein Irrtum, der arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und nicht zuletzt strafrechtliche Konsequenzen haben kann.