Grüne Beschaffung

Bereits im Koalitionsvertrag 2021-2025 der aktuellen Bundesregierung („Mehr Fortschritt wagen - Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“) wurde das sog. Vergabetransformationspaket mit dem Ziel der Vereinfachung, Professionalisierung, Digitalisierung und Beschleunigung der Vergabeverfahren festgeschrieben.

Damit soll die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und innovativer ausgerichtet werden, kurzum: die öffentliche Beschaffung soll nachhaltig im Sinne der ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) sein. Dabei ist Nachhaltigkeit schon länger keine freiwillige Entscheidung mehr, sondern vielfach - auch für die öffentliche Hand - eine Rechtspflicht. Das belegen schon Vorschriften wie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Unsere Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht hat tiefgreifende Praxiserfahrung in der Beratung öffentlicher Auftraggeber und Unternehmen in Beschaffungsverfahren unter Berücksichtigung von nachhaltigen und sozialen Kriterien. Dies umfasst insbesondre die Auseinandersetzung mit den einzuhalten rechtlichen Rahmenbedingungen und die Beratung bei der Auswahl möglicher vergaberechtlich zulässiger Anforderungen und Zertifizierungen sowie die Einhaltung und Umsetzung dieser.

Ausgewählte Mandate

IT-Dienstleister: Beratung bei der Beschaffung von IT-Arbeitsplatz-Hardware für ein Bundesland insbesondere unter Berücksichtigung der EU Richtlinie 2011/65/EU (RoHS), EG-Verordnung 1272/2008 sowie weiteren Zertifizierungen und Normen.

ÖPNV-Unternehmen: Regelmäßige Beratung eines ÖPNV-Unternehmens z.B. bei der Beschaffung von Straßenbahnen, Bussen und Elektrobussen.

Stiftung: Beratung einer Stiftung bei der Beschaffung von Give-Aways und Merchandise, Druckdienstleistungen sowie Leasingfahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien und dessen Nachweis anhand von entsprechenden Zertifizierungen.

IT-Zweckverband: Regelmäßige Beratung bei der Beschaffung von Hard- und Software unter Einbeziehung von sozialen und ökologischen Kriterien wie dem Stromverbrauch, der CO2 Kompensation, der CO2 Neutralität und der Zertifizierung Energy Star.

Landeshauptstadt: Beratung bei der Beschaffung von interaktiven Displays für den Einsatz an Schulen unter Einbeziehung der Anforderungen CO2-Neutralität von Produkten.

Infrastrukturgesellschaft: Vergaberechtliche Beratung im Zusammenhang mit der flächendeckenden Integration ökologischer Maßnahmen in das Kerngeschäft der Infrastrukturgesellschaft.

Spitzenverband: Beratung zur Vergabe von Post- und Lagerdienstleistungen unter Berücksichtigung des SaubFahrzeugBeschG und Einbeziehung nachhaltiger und umweltbezogener Kriterien. Krankenkassen: Beratung zur rechtssicheren Anwendung des SaubFahrzeugBeschG im Rahmen der Vergabe von Postdienstleistungen.

Landeshauptstadt: Beratung bei der Beschaffung von interaktiven Displays für den Einsatz an Schulen unter Einbeziehung der Anforderungen CO2-Neutralität von Produkten.

Infrastrukturgesellschaft: Vergaberechtliche Beratung im Zusammenhang mit der flächendeckenden Integration ökologischer Maßnahmen in das Kerngeschäft der Infrastrukturgesellschaft.

Spitzenverband: Beratung zur Vergabe von Post- und Lagerdienstleistungen unter Berücksichtigung des SaubFahrzeugBeschG und Einbeziehung nachhaltiger und umweltbezogener Kriterien.

Krankenkassen: Beratung zur rechtssicheren Anwendung des SaubFahrzeugBeschG im Rahmen der Vergabe von Postdienstleistungen.

Weiterführende Inhalte