Als die Europäische Kommission im Januar 2012 den Entwurf der neuen Datenschutz-Grundverordnung veröffentlichte, gab sie den Startschuss zu einer in diesem Ausmaß in der Europäischen Union noch nie dagewesenen, vier Jahre andauernden Periode von Debatten, Verhandlungen und Lobbyismus. Dies führte zu der Entstehung eines Rechtsaktes, der eine Generalüberholung der europäischen Datenschutzgesetzgebung in einer Zeit zur Folge haben wird, in der Informationssysteme und das digitale Business das menschliche Leben entscheidend prägen.
Die durch die Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2018 eintretenden Veränderungen sind tiefgreifend und ambitioniert. Mit über 200 Seiten ist die Verordnung einer der umfangreichsten Rechtsakte, die die Europäische Union in den letzten Jahren erlassen hat. Konzepte wie das „Recht auf Vergessenwerden“, Datenübertragbarkeit sowie Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und Rechenschaftspflichten (um nur einige zu nennen) werden zunächst etwas ungewohnt sein. Sogar das legislative Mittel − es handelt sich um eine Verordnung und nicht um eine Richtlinie − macht die DSGVO für die anwaltliche Analyse zu einer ungewöhnlichen Gesetzgebungsmaterie.
Unser Leitfaden wurde im Mai 2017 aktualisiert und gibt die neuesten Entwicklungen wieder, die sich aus einer Veröffentlichung der Artikel-29-Datenschutzgruppe im April 2017 ergeben.
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