Die große Koalition hat viele bahnbrechende arbeitsrechtliche Neuerungen beschlossen:
Einfügung eines § 129 BetrVG, nach dem Sitzungen und Beschlussfassungen von Betriebsräten nun mittels Video- und Telefonkonferenzen durchgeführt werden können sollen. Dies gilt auch für Einigungsstellensitzungen und -beschlüsse.
Entsprechende Änderung auch des Bundespersonalvertretungsgesetzes
Erweiterung der Möglichkeiten arbeitsgerichtliche Sitzungen per Videokonferenz durchzuführen
Verlängerung der Frist für Kündigungsschutzklagen auf bis zu fünf Wochen
Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 % und 77 % bzw. 80 %
Verlängerung der Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung auf eine Woche
Wann und wie werden diese Gesetzesänderungen zeitnah im Bundestag verhandelt und beschlossen? Wie wirken sich diese Gesetzesänderungen für die Praxis aus? Die Regelungen sollen bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Was kommt danach? Was müssen Sie in Unternehmen beachten?
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