Neue Entwicklung bei der In-House-Vergabe § 108 GWB

Nach § 108 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 5 GWB sind Inhouse-Vergaben vergaberechtsfrei, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der öffentliche Auftraggeber muss die juristische Person wie seine eigenen Dienststellen kontrollieren. Außerdem muss die juristische Person zu mehr als 80 % ihrer Tätigkeit der Erfüllung von Aufgaben dienen, die ihr vom öffentlichen Auftraggeber oder einer anderen juristischen Person übertragen wurden.

Wie haben sich die beschlussfassenden Organe der juristischen Person konkret zusammenzusetzen und wie wirken sich Zuwendungen auf die Inhouse-Fähigkeit aus? 

Das OLG Düsseldorf hat entschieden. In unserem Webinar am 13. Februar 2025 wollen unsere Expert:innen Dr. Alexander Csaki und Dr. Lisa-Marie Friebel über die neuen Entwicklungen bei der In-House-Vergabe § 108 GWB informieren und gemeinsam mit Ihnen diskutieren.

Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei.

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