US-Amerikanische Börsenaufsicht SEC lehnt ersten (und zweiten) Bitcoin ETF ab

Geschrieben von

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Dr. Michael Jünemann

Partner
Deutschland

Als Co-Head der globalen Finance & Financial Regulation Praxisgruppen und Leiter der deutschen Finance & Financial Regulation Praxisgruppe berate ich in den Bereichen des nationalen und internationalen Finanz- und Kapitalmarktrechts sowie im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Zudem bin ich Mitglied der internationalen Steuerungsgruppe unserer Sektorgruppe Finanzdienstleistungen.

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Johannes Wirtz, LL.M. (London)

Partner
Deutschland

Als Partner in unserer Finance & Financial Regulation Gruppe in Frankfurt berate ich unsere nationalen und internationalen Mandanten in Fragen der Bankenregulierung und des Finanzrechts

Nicht nur auf den Finanzmärkten bleibt Bitcoin eines der meistdiskutierten Themen. Egal wie sehr sich Behörden (und auch Banken) wehren, Bitcoin sind so en-vogue, dass eine neue Studie des Imperial College London ihnen bereits attestierte, als Vermögenswert dazustehen. Die BaFin stuft Bitcoin dazu als Rechnungseinheit ein. Damit sind zwei der drei Kriterien erfüllt, um als Buchgeld zu gelten.

Ende Juli 2018 wurde der Antrag der Winkelvoss Zwillinge, einen Bitcoin ETF an der Chicago Board Options Exchange (CBOE) zu führen, abgelehnt. Am 7. August 2018 wurde einem weiteren Antrag die Zulassung durch die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) verweigert.

In ihrer 92-Seitigen Begründung schreibt die SEC, sie sei nicht überzeugt, die Investmentgesellschaft, geschweige denn der Bitcoinmarkt selbst, sei ausreichend vor Manipulation geschützt. Außerdem zweifelt die SEC an den Aufbewahrungs- und Sicherungsmodalitäten für Bitcoin.

Investoren in den Vereinigten Staaten und anderswo haben ein unbestreitbares Interesse und auch bereits Zugang zu virtuellen Währungen und Kryptofonds als unregistrierte Finanzprodukte und sie verlieren zunehmend die Geduld mit den Regulierern in den großen Volkswirtschaften. Die SEC bestätigt, Bitcoin und Blockchain seien ein Treiber und inhärenter Wert von Innovation. Und doch wehren sie sich im Widerspruch dazu, entsprechende Produkte auf die regulierten Märkte zuzulassen, wo effektive Regelungen greifen können, um die nötige Aufsicht und somit Sicherheit im alltäglichen Verkehr zu gewähren.

Voraussichtlich am 30. September 2018 wird die SEC über den nächsten Antrag auf einen Bitcoin ETF entscheiden; diesmal wollen Van Eck und SolidX Herausgeber sein. Doch soweit man es bisher beurteilen kann, wird das Jahr 2018 kein glückliches für Bitcoin.

Auf dem deutschen Markt gibt es bisher keinen auf Bitcoin oder anderen virtuellen Währungen basierenden Fonds. Zwar wurde 2018 ein Kryptofonds aufgesetzt, jedoch nur in Form eines open-end Spezial-AIF (Alternativer Investmentfonds) und nur für Investoren in Liechtenstein zugänglich. Es bleiben viele Fragen für den deutschen Kryptomarkt unbeantwortet. Wie Verwahrer von virtuellen Währungen passende Schutzmaßnahmen ergreifen können und sollen oder wie der Wert dieser virtuellen Währungen genau bestimmt werden soll, bleibt abzuwarten. Den Schritt zum ersten Deutschen Kryptofonds muss dennoch einfach nur jemand wagen.

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