Kreditrisiko – BaFin Konsultation zu Positionen mit besonders hohem Risiko

Geschrieben von

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Dr. Michael Jünemann

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Deutschland

Als Co-Head der globalen Finance & Financial Regulation Praxisgruppen und Leiter der deutschen F Finance & Financial Regulation Praxisgruppe berate ich in den Bereichen des nationalen und internationalen Finanz- und Kapitalmarktrechts sowie im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Zudem bin ich Mitglied der internationalen Steuerungsgruppe unserer Sektorgruppe Finanzdienstleistungen.

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Johannes Wirtz, LL.M. (London)

Partner
Deutschland

Als Partner in unserer Finance & Financial Regulation Gruppe in Frankfurt berate ich unsere nationalen und internationalen Mandanten in Fragen der Bankenregulierung und des Finanzrechts

Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zur Festlegung von mit hohem Risiko verbundenen Risikopositionsarten zur Konsultation gestellt.


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 10. Mai 2019 ihren Entwurf eines Rundschreibens zur Festlegung von mit hohem Risiko verbundenen Risikopositionsarten gemäß Artikel 128 Absatz 3 der Eigenmittel-Verordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben. 

Mit dem Rundschreiben übernimmt die BaFin nach eigenen Angaben die neuen europäischen Leitlinien der EBA zur Festlegung von mit hohem Risiko verbundenen Risikopositionsarten. Sowohl Rundschreiben als auch Leitlinien treten zum 1. Juli 2019 in Kraft. Letztere waren im Zeitraum April bis Juli des vergangenen Jahres bereits Gegenstand eines eigenständigen Konsultationsverfahrens der EBA (EBA/CP/2018/03). 

Schriftliche Stellungnahmen zum geplanten Rundschreiben werden – auch per E-Mail – noch bis zum 24. Mai 2019 entgegengenommen. Die Eingänge werden anschließend auf der BaFin-Internetseite veröffentlicht.
 

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