Als Co-Head der globalen Finance & Financial Regulation Praxisgruppen und Leiter der deutschen Finance & Financial Regulation Praxisgruppe berate ich in den Bereichen des nationalen und internationalen Finanz- und Kapitalmarktrechts sowie im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Zudem bin ich Mitglied der internationalen Steuerungsgruppe unserer Sektorgruppe Finanzdienstleistungen.
Als Partner in unserer Finance & Financial Regulation Gruppe in Frankfurt berate ich unsere nationalen und internationalen Mandanten in Fragen der Bankenregulierung und des Finanzrechts
BaFin, FCA und PRA einigen sich auf aufsichtsrechtliche Zusammenarbeit nach dem Brexit.
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) ist bis spätestens zum 31. Oktober verschoben. Ein früheres Datum ist möglich, sollte es eine entsprechende Einigung geben. Gänzlich sicher ist das tatsächliche Datum für den Brexit somit nach wie vor nicht und ein ungeregelter Austritt, ein sog. No-Deal-Brexit, immer noch möglich (unsere Themenseite). Um ein solches Szenario für Kunden möglichst weich abzufedern, haben Bankensektor und Behörden bereits einige Vorkehrungen getroffen. Dem folgend, setzen die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die britischen Aufsichtsbehörden Financial Conduct Authority (FCA) und Prudential Regulatory Authority (PRA) ihre Ankündigung über ein Memorandum of Understanding (MoU) um.
In der Finanzaufsicht ist ein Memorandum of Understanding ist eine Vereinbarung, die ein gemeinsames Vorgehen von Aufsichtsbehörden definiert und formal festhält. Die britischen und deutschen Finanzaufsichtsbehörden stimmen hier ihre Verwaltungspraxis ab und verständigen sich unter anderem auf den weiteren Informationsaustausch, die Kooperation bei der Zulassung von Unternehmen, und der Geldwäscheprävention über den Brexit hinaus. Ein harter Brexit in der Zusammenarbeit der Finanzaufsicht, die derzeit über die Regelungen der EU läuft, wird so vermieden. Das Memorandum of Understanding zwischen BaFin, FCA und PRA beruht auf dem sog. Muster-MoU. Das Muster wurde gemeinsam von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA), der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Aufsichtsbehörden entwickelt. Es ist also auch von anderen europäischen Aufsichtsbehörden ein solches MoU mit ihren britischen Pendants zu erwarten.