Während der Gesetzgeber für andere Rechtsbereiche, wie die Abhaltung von AG-Hauptversammlungen, Lockerungen und Lösungen bereitgestellt hat, gibt es für die Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen bisher keine Erleichterungen.
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Zeiten der COVID-19-Krise.
Möglicherweise verzögert sich bei einer Vielzahl der Gesellschaften die Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Dennoch gibt es hier bisher keine Änderung der gesetzlichen Vorschriften. Die bisher geltenden Fristen für Jahresabschlüsse bleiben bestehen; bei Zuwiderhandlung drohen Sanktionen.
Das Bundesamt für Justiz kann ein Ordnungsgeldverfahren einleiten, § 335 Abs. 1 Satz 1 HGB. In diesem Zusammenhang kann ein Ordnungsgeld angedroht und Nachholung innerhalb einer Sechswochenfrist angeordnet werden. Wird die Offenlegungspflicht nicht erfüllt oder mittels Einspruchs Gründe für das Versäumnis vorgebracht, ist das Ordnungsgeld zu leisten. Die frühere Verfügung wird dann unter Androhung eines erneuten Ordnungsgeldes wiederholt.
Die COVID-19-Krise ist grundsätzlich keine Grundlage für einen Einspruch gegen im Ordnungsverfahren erlassene Bescheide. Ist die Gesellschaft unverschuldet gehindert in der Sechswochenfrist ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung nachzukommen, kann sie allerdings Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, wenn:
Liegen alle Voraussetzungen vor, erhält der Antragsteller eine neue, zusätzliche sechswöchige Frist, um die Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses nachzuholen. Das Ordnungsgeld entfällt.
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Geschäftsbetrieb kann durchaus ein solches unverschuldetes Hindernis darstellen. Hierfür müsste es der Gesellschaft nach den gesamten Umständen des jeweiligen Falles unzumutbar gewesen sein, die Frist zu wahren. Ob dies zutreffend ist, muss im Einzelfall geprüft werden, weswegen hierzu keine allgemeine Aussage getroffen werden kann.
Der ungewisse Verlauf dieser Krise kann zu Gesetzesänderungen führen. Dieser Beitrag wird regelmäßig aktualisiert, um Sie über die rechtlichen Aspekte informiert zu halten. Wir stehen bereit, Ihre Fragen rund um die COVID-19-Krise zu beantworten, sprechen Sie einen unserer Experten gerne jederzeit an.
Zuletzt geprüft am 8. April 2020.