ECSPR – Die Crowdfundingverordnung gilt ab heute

Geschrieben von

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Dr. Michael Jünemann

Partner
Deutschland

Als Co-Head der globalen Finance & Financial Regulation Praxisgruppen und Leiter der deutschen Finance & Financial Regulation Praxisgruppe berate ich in den Bereichen des nationalen und internationalen Finanz- und Kapitalmarktrechts sowie im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Zudem bin ich Mitglied der internationalen Steuerungsgruppe unserer Sektorgruppe Finanzdienstleistungen.

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Johannes Wirtz, LL.M. (London)

Partner
Deutschland

Als Partner in unserer Finance & Financial Regulation Gruppe in Frankfurt berate ich unsere nationalen und internationalen Mandanten in Fragen der Bankenregulierung und des Finanzrechts

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Timo Förster

Associate
Deutschland

Als Associate in der Praxisgruppe Finanzierung & Finanzregulierung in unserem Büro in Frankfurt berate ich internationale Mandanten zu banken- und finanzierungsrechtlichen Fragen.

Es ist so weit! Ab heute, 10. November 2021, gilt die Schwarmfinanzierungsverordnung ((EU) 2020/1503 – European Crowdfunding Service Provider Regulation – „ECSPR“).


In einer kleinen Reihe hatten wir über die Regelungen der ECSPR berichtet.

Eine Übersicht unserer Berichte aus der Reihe zum Beginn der Anwendbarkeit der ECSPR findet sich hier:
  1. Anwendungsbereich der ECSPR und das Erlaubniserfordernis für Schwarmfinanzierungsdienstleister
  2. Laufende Anforderungen an Schwarmfinanzierungsdienstleister und deren Verhaltenspflichten
  3. Behandlung von Krypto-Token unter der ECSPR
  4. Bisher in Deutschland vorkommenden Strukturen von Crowdfundingplattformen unter der ECSPR
  5. Geldwäscherechtliche Pflichten eines Schwarmfinanzierungsdienstleisters
  6. Ausgestaltung des Anlagebasisinformationsblatts

Sie haben Fragen zur Erlaubnis als Schwarmfinanzierungsdienstleister? 

Unsere Experten für Finanzregulierung verbinden Pragmatismus und Interesse für innovative Lösungen mit technischem know-how. Im täglichen Umgang mit den deutschen und europäischen Regulierern navigieren wir unsere Mandanten sicher durch alle Registrierungs- und Erlaubnisverfahren und sind dabei immer up-to-date über neue Verfahren und Regulierungspraxen.

Wir beraten Sie gerne dazu.

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