Die zunehmende Bedeutung von Strom aus erneuerbaren Energien verändert unsere Energieversorgungslandschaft nachhaltig.
Wichtige politische Akzente setzen auf europäischer Ebene der „Europäische Grüne Deal“ (Dezember 2019), die „EU-Strategie zur Integration des Energiesystems“ (Juli 2020) und die „EU-Strategie Wasserstoff“ (Juli 2020). Auf deutscher Ebene ist vor allem die „Nationale Wasserstoffstrategie“ der Bundesregierung zu nennen (Juni 2020). Allen Programmen gemeinsam ist die hohe Wertschätzung des Wasserstoffes als wichtiger Beitrag der Energiewende und gleichsam als Treibstoff der Zukunft.
In Umsetzung dieser politischen Akzente ist als wegweisendes Gesetzgebungsprojekt auf europäischer Ebene das Legislativpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ zu nennen (November 2016). Es formuliert klima- und energiepolitische Ziele bis 2030; auf seiner Grundlage wurden für die Speicherung von Energie maßgebliche europäische Rechtsakte beschlossen. Mit Blick auf die deutsche Gesetzgebung sind vor allem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) relevant.
Das EEG wurde zum 1. Januar 2021 novelliert. Weiterhin wirkt sich eine grundsätzliche Doppelbelastung mit bestimmten Kosten auf die Wirtschaftlichkeit von Speichertechnologien und die Nutzung von Wasserstoff nachteilig aus (EEG-Umlage etc.). Positiv festzuhalten ist, dass zunehmend Ausnahmeregelungen bestehen, die lukrative Geschäftsmodelle zulassen – die Kenntnis des Regelungsgeflechts vorausgesetzt. Zumindest aus Gründen der besseren Transparenz ebenso positiv hervorzuheben ist der sich abzeichnende Ansatz, bei dem Einsatz von Wasserstoff nach der Art und Weise seiner Erzeugung zu differenzieren (je nach Kategorie blau, grau, grün etc.).
Zusammenfassend haben Politik und Gesetzgebung die zunehmende Bedeutung von Speichertechnologien und Wasserstoff erkannt. Die Initiativen und Rahmenbedingungen stimmen für die weitere Entwicklung zuversichtlich. Jedoch bleiben weitere Schritte nötig, um der Speicherung und dem Wasserstoff die Rolle zukommen zu lassen, die ihnen als essentielle Bausteine unserer künftigen Energieversorgungslandschaft gebührt. Hierzu bietet die bevorstehende Novellierung des EnWG eine weitere und geeignete Gelegenheit.