Der Übergangszeitraum, in dem Crowdfunding-Plattformen weiterhin unter dem nationalen Regulierungsrahmen tätig sein dürfen, wurde bis zum 10. November 2023 verlängert.
Seit dem 10. November 2021 gilt die Schwarmfinanzierungsverordnung ((EU) 2020/1503 – European Crowdfunding Service Provider Regulation – „ECSPR“). Diese reguliert Crowdfundingdienstleistungen auf europäischer Ebene. Unseren Guide zur ECSPR finden Sie hier.
Ursprünglich hatte die ECSPR einen Übergangszeitraum von einem Jahr vorgesehen. In diesem Zeitraum sollten sich Schwarmfinanzierungsdienstleister auf die neuen Vorgaben einstellen und ggf. eine Erlaubnis beantragen. Der Übergangszeitraum begann am 10. November 2021 und sollte (zunächst) bis zum 10. November 2022 laufen. Bereits im Sommer 2022 hatte die EU-Kommission diesen Zeitraum bis 2023 verlängert; nunmehr wurde die Verlängerung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist somit offiziell.
Schwarmfinanzierungsdienstleister müssen daher erst zum 10. November 2023 oder ab Erhalt der Zulassung unter der ECSPR die Anforderungen der ECSPR erfüllen. Dabei gilt der Zeitpunkt als entscheidend, der früher eintritt. Das bedeutet, das Schwarmfinanzierungsdienstleister auch weiterhin unter den bisher geltenden nationalen Regelungen Schwarmfinanzierungsdienstleistungen erbringen können und auf die Klärung weiterer offener Fragen unter der ECSPR warten können.
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