Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 28. Februar 2022 eine Verbrauchermeldung zur Sberbank Europe AG veröffentlicht. Auch die Europäische Zentralbank (EZB) hat eine Pressemitteilung in Bezug auf die Sberbank Europe AG mit dessen Hauptsitz in Österreich und deren Tochtergesellschaften in Kroatien und Slowenien herausgeben, in der sie die Bank als „ausfallend“ oder „wahrscheinlich ausfallend“ einstuft. Der Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board -SRB) hat ein Moratorium erlassen, das bis 1. März 2022, 23:59 Uhr befristet ist.
Vor dem Hintergrund des geopolitischen Konflikts gibt es die ersten Auswirkungen auf europäische Tochtergesellschaften von russischen Banken. Nach dem durch den Einheitlichen Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board - SRB) erlassen Moratorium, für dessen Umsetzung die österreichische Finanzaufsichtsbehörde FMA zuständig ist, besteht ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot. Grund für das Moratorium ist die Verschlechterung der Liquiditätslage der Sberbank Europe AG und deren Tochtergesellschaften (Sberbank Kroatien und Sberbank banka in Slowenien). Betroffen ist ebenfalls die Zweigniederlassung in Frankfurt am Main, die Sberbank Direct. Die Sberbank ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Public Joint-Stock Company Sberbank of Russia, an der der Russische Staat die Mehrheit hält, und verfügte Ende 2021 über Aktiva im Wert von EUR 13,6 Mrd.
Auf den Beschluss von umfassenden Finanzsanktionen gegen Russland, wurden einige russische Banken u.a. vom Bankenkommunikationssystem SWIFT ausgeschlossen. Die Public Joint-Stock Company Sberbank of Russia (PJSC) ist davon bisher zwar nicht betroffen, wurde jedoch vom US-Finanzministerium mit Sanktionen belegt und kann keine Zahlungen im US-Finanzsystem durchführen. Des Weiteren wurde ein Transaktionsverbot mit der der russischen Zentralbank verhängt und deren Vermögenswerte in Europa eingefroren. Das Moratorium ist die Reaktion der EZB auf den erheblichen Abzug von Einlagen bei der Sberbank Europe AG, die die EZB auf Reputationsschäden zurückführt. Der SRB teilte darüber hinaus mit, dass eine Sanierung der Banken aus mangelndem öffentlichem Interesse nicht angestrebt wird. Die Sberbank wird den Europäischen Markt verlassen, die FMA hat den Entschädigungsfall festgestellt.
Als einzige Ausnahme sieht das Moratorium für Einleger erstattungsfähiger Einlagen vor, zur Sicherung des nötigsten täglichen Bedarfs bis zu EUR 100 pro Tag abzuheben. Auf Grund der Einlagensicherungsvorgaben der Europäischen Union sind Einlagen von Privatanlegern bis zu einer Höhe von EUR 100.000 durch das österreichische Einlagensicherungssystem gesichert. Die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor, sofern die FMA den Entschädigungsfall feststellt. Die FMA handelt dabei im Auftrag des Einheitlichen Abwicklungsausschusses, dem Single Resolution Board (SRB) in Brüssel.
Auch für deutsche Einleger der Zweigniederlassung Sberbank Direct in Frankfurt am Main gelten die gesetzlichen Voraussetzungen im Entschädigungsfall, d. h. die österreichische Entschädigungseinrichtung hat den Einzelfall unverzüglich zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu treffen. In der Regel muss die deutsche Entschädigungseinrichtung innerhalb von sieben Arbeitstagen (nach Feststellung des Entschädigungsfalls) die Durchführung der Auszahlungen und die Ansprüche der Einleger erfüllen.
Neben Privateinlegern werden auch Unternehmen von dem Ausfall betroffen sein. So werden Darlehensnehmer wahrscheinlich nicht mehr in der Lage sein, weitere Ziehungen unter bestehenden Darlehensverträgen vornehmen zu können. Dies kann zu erheblichen finanziellen Folgen führen. Unsere Praxisgruppe Finanzierung & Finanzregulierung verfügt über Erfahrungen in Restrukturierungsprozessen und steht bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
***
Weitere Informationen erhalten Sie über den Bird & Bird Payment Newsletter.