Road to MiCAR – Wie reguliert Italien?

Geschrieben von

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Dr. Michael Jünemann

Partner
Deutschland

Als Co-Head der globalen Finance & Financial Regulation Praxisgruppen und Leiter der deutschen Finance & Financial Regulation Praxisgruppe berate ich in den Bereichen des nationalen und internationalen Finanz- und Kapitalmarktrechts sowie im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Zudem bin ich Mitglied der internationalen Steuerungsgruppe unserer Sektorgruppe Finanzdienstleistungen.

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Johannes Wirtz, LL.M. (London)

Partner
Deutschland

Als Partner in unserer Finance & Financial Regulation Gruppe in Frankfurt berate ich unsere nationalen und internationalen Mandanten in Fragen der Bankenregulierung und des Finanzrechts

Der Gesetzgebungsprozess zur Kryptowerteverordnung MiCAR schreitet voran. Bevor wir uns den neuen Entwürfen und Abstimmungen widmen, haben wir die Sichtweise unserer Kollegen in Italien ergänzt zu unseren Road to MiCAR Beitrag.

In Italien wurde im Januar ein Dekret des Wirtschafts- und Finanzministeriums erlassen, das die Verfahren und den Zeitplan zur Meldung von Anbietern von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwendung virtueller Währungen und Anbietern von Dienstleistungen für digitale Geldbörsen regelt. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten, die sich an Personen in Italien wenden, unterliegen einer Registrierungspflicht. Die Voraussetzungen zur Registrierung werden laufend überprüft.

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