Der Gesetzgebungsprozess zur Kryptowerteverordnung MiCAR schreitet voran. Bevor wir uns den neuen Entwürfen und Abstimmungen widmen, haben wir die Sichtweise unserer Kollegen in Italien ergänzt zu unseren Road to MiCAR Beitrag.
In Italien wurde im Januar ein Dekret des Wirtschafts- und Finanzministeriums erlassen, das die Verfahren und den Zeitplan zur Meldung von Anbietern von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwendung virtueller Währungen und Anbietern von Dienstleistungen für digitale Geldbörsen regelt. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten, die sich an Personen in Italien wenden, unterliegen einer Registrierungspflicht. Die Voraussetzungen zur Registrierung werden laufend überprüft.