In diesem Teil unserer Q&A-Reihe zu aktuellen Themen im Bereich nachhaltiger Finanzierungen konzentrieren wir uns auf die Green Loan Principles („GLPs“), die Social Loan Principles („SLP“) und die Sustainability-Linked Loan Principles („SLLPs“) gemeinsam veröffentlicht von der Asia Pacific Loan Market Association („APLMA“), der europäischen Loan Market Association („LMA“) und der nordamerikanischen Loan Syndications and Trading Association („LSTA“). Die von der LMA herausgegebenen Dokumente und Richtlinien setzen einen Standard für europäische Finanzierungen. Daher sind die entsprechenden SLLPs und GLPs eine wichtige grüne/nachhaltige Ergänzung zu ebendiesen im Markt etablierten Standards.
In diesem Teil unserer Q&A-Reihe zu aktuellen Themen im Bereich nachhaltiger Finanzierungen konzentrieren wir uns auf die Green Loan Principles („GLPs“), die Social Loan Principles („SLP“) und die Sustainability-Linked Loan Principles („SLLPs“) gemeinsam veröffentlicht von der Asia Pacific Loan Market Association („APLMA“), der europäischen Loan Market Association („LMA“) und der nordamerikanischen Loan Syndications and Trading Association („LSTA“). Die von der LMA herausgegebenen Dokumente und Richtlinien setzen einen Standard für europäische Finanzierungen. Daher sind die entsprechenden SLLPs und GLPs eine wichtige grüne/nachhaltige Ergänzung zu ebendiesen im Markt etablierten Standards.
GLPs, SLPs und SLLPs zielen darauf ab, ESG-konforme Projekte zu unterstützen und Finanzströme in solche Projekte zu lenken. Dieser Artikel untersucht die Unterschiede zwischen GLPs, SLPs und SLLPs, indem er die folgenden Fragen beantwortet.
Bei den GLP handelt es sich um freiwillige, empfohlene Leitlinien, die sich auf die vertragliche Gestaltung von Darlehen beziehen und in diesem Zusammenhang die Mittelverwendung auf grüne Projekte begrenzen, sowie bestimmte Punkte zu Transparenz und Offenlegung empfehlen. Die GLP beschreiben Fälle, in denen ein Kredit als grün eingestuft werden kann. Sie enthalten eine Reihe von (nicht abschließenden) Kategorien für grüne Projekte.
Die GLP knüpfen an den Verwendungszweck des Darlehens an und limitieren diesen auf grüne Projekte. Das bedeutet, dass die Mittel aus dem Darlehensvertrag nur für bestimmte grüne Projekte verwendet werden dürfen. Grün (im Sinne der GLP) sind zum Beispiel:
Die GLP decken gemeinsam mit den SLP (siehe unten Frage 2) die Buchstaben „E“ für environmental und „S“ für social des Akronyms ESG ab. Für das „G“ – governance bietet der Zusammenschluss aus LMA, APLMA und LSTA aktuell noch keine Principles an.
Bei den SLP handelt es sich, wie auch bei den GLP, um freiwillige, empfohlene Leitlinien, die sich auf die vertragliche Gestaltung von Darlehen beziehen und in diesem Zusammenhang die Mittelverwendung auf soziale Projekte begrenzen und in diesem Zusammenhang bestimmte Punkte zu Transparenz und Offenlegung empfehlen.
Die SLP beschreiben Fälle, in denen ein Kredit als sozial eingestuft werden kann. Sie enthalten eine Reihe von (nicht abschließenden) Kategorien für soziale Projekte. Die SLP knüpfen an den Verwendungszweck des Darlehens an und limitieren diesen auf soziale Projekte. Das bedeutet, dass die Mittel aus dem Darlehensvertrag nur für bestimmte soziale Projekte verwendet werden dürfen. Soziale Projekte zielen direkt darauf ab, ein bestimmtes soziales Problem zu lösen oder abzumildern und/oder positive soziale Ergebnisse (unter anderem für die Zivilbevölkerung) zu erzielen. Ein soziales Problem kann das Wohlergehen der Gesellschaft oder einer bestimmten Zielbevölkerung bedrohen, behindern oder schädigen. Sozial (im Sinne der SLP) sind zum Beispiel:
Die SLP decken gemeinsam mit den GLP (siehe oben Frage 1) die Buchstaben „E“ für environmental und „S“ für social des Akronyms „ESG“ ab. Für das „G“ – governance bietet der Zusammenschluss aus LMA, APLMA und LSTA aktuell noch keine Principles an.
Wie die GLP oder SLP sind auch die SLLP freiwillige, empfohlene Leitlinien, die sich auf die vertragliche Gestaltung von Darlehen beziehen, welche wie auch die GLPs oder SLPs letztlich darauf abzielen Kreditnehmer zu ermutigen einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. Anders als die GLP oder SLP knüpfen die SLLP nicht an den Verwendungszweck des Darlehens an, sondern schaffen Anreize vertraglich vereinbarte Nachhaltigkeitsziele über die Laufzeit des Darlehens zu erreichen. Solche Anreize liegen regelmäßig in einer Verringerung der Zinslast bei Erreichen dieser Ziele. Es können jedoch auch andere Anreize geschaffen werden (z.B. Genehmigung von Sondertilgungen). Denkbar ist daneben auch der umgekehrte Fall, also ein Anreiz dahingehend eine für den Darlehensnehmer negative Folge zu vermeiden, z.B. eine Steigerung der Zinslast bei Nichterreichen der Nachhaltigkeitsziele.
Die vereinbarten Ziele werden als vordefinierte Nachhaltigkeitsziele (Sustainability Performance Targets – „SPTs“) näher beschrieben. Zur Bemessung, ob die Darlehensnehmerin die SPTs erreicht/einhält, werden Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators – „KPIs“) definiert. Wie SPTs und KPIs ausgestaltet werden können wird in den SLLP näher beschrieben. Ein Beispiel für SPTs und KPIs könnte wie folgt aussehen: Ein Unternehmen, das auf nachhaltige Energie umstellen möchte, könnte mit dem Kreditgeber einen SPT vereinbaren, der besagt, dass es 30 % seiner Energie während des Finanzierungszeitraums aus nachhaltigen Quellen beziehen möchte. Der Unternehmer muss dem Kreditgeber dann nachweisen, wie er letztendlich die 30 % erreicht hat. Als KPI könnte zwischen den Parteien die messbare Einspeisung von Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage auf dem Dach verwendet werden.
Sustainability-Linked Loans (z.B. basierend auf den SLLPs oder einem vergleichbaren Vorschlag), Green loans (z.B. basierend auf den GLPs oder einem vergleichbaren Vorschlag) oder Social Loans (z.B. basierend auf den SLPs oder einem vergleichbaren Vorschlag) stellen keine neue Form von Darlehens- oder Kreditverträgen dar. Es handelt sich vielmehr um Anpassungsvorschläge an im Markt etablierte Musterverträge.
Sustainability-Linked Loans und Green/Social Loans unterscheiden sich von traditionellen Krediten durch ihre Anreiz-Struktur oder ihren Zweck. Diese Ziele können verschiedene Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG-Faktoren) abdecken oder beinhalten wichtige Leistungsindikatoren (KPIs), die Unternehmen erfüllen müssen, um finanzielle Vorteile, wie z.B. Zinsvergünstigungen, zu erhalten.
Green Loans oder Social Loans sind Darlehen, die speziell zur Finanzierung ökologisch nachhaltiger oder sozialer Projekte aufgenommen werden und nur zu ebendiesem Zweck verwendet werden dürfen. Vereinfacht ausgedrückt funktionieren sie wie ein typischer Kredit, mit dem Unterschied, dass der Verwendungszweck Umweltinitiativen unterstützen muss, die strenge Standards erfüllen.
Sustainability-Linked Loans weisen strenge Anforderungen an die Projektbewertung und die Berichterstattung auf, die dem Finanzierer zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Nachhaltigkeit des Projekts zu gewährleisten, das Erreichen der vereinbarten Nachhaltigkeitsziele zu belegen und die vereinbarten Anreize in Anspruch nehmen zu können.
Sustainability-Linked Loans (z.B. basierend auf den SLLPs oder einem vergleichbaren Vorschlag) konzentrieren sich in erster Linie auf die Finanzierung von Projekten mit einem untergeordneten Nachhaltigkeitsziel. Das Hauptmerkmal von Sustainability-Linked Loans ist, dass mit Erreichung von vordefinierten Nachhaltigkeitszielen (SPTs) durch den Darlehensnehmer besondere Anreize in Anspruch genommen werden können (wie z.B. eine Zinsreduktion). SLLPs sind damit unabhängig vom Verwendungszweck des Darlehens. Sie stellen also ein Mittel dar jede Art von Darlehen nachhaltiger zu machen.
Auf der anderen Seite haben Green Loans (z.B. basierend auf den GLPs oder einem vergleichbaren Vorschlag) oder Social Loans (z.B. basierend auf den SLPs oder einem vergleichbaren Vorschlag) einen spezifischen und exklusiven Fokus auf die Erreichung des ökologischen oder sozialen Ziels, weshalb das Darlehen auch nur zu diesem Zweck verwendet werden darf. Sie sind also darauf ausgerichtet, ausschließlich grüne oder soziale Projekte zu finanzieren. Das Hauptziel von Green Loans ist es, Mittel direkt in Projekte zu leiten, die zur ökologischen Nachhaltigkeit beitragen.
GLP und SLP unterscheiden sich deutlich in Bezug auf die Berichterstattung von SLLP. Bei Sustainability-Linked Loans stellen Darlehensnehmer dem Darlehensgeber regelmäßig ausreichende Informationen zur Verfügung, um damit nachzuweisen, dass vereinbarte SPTs erreicht wurden und Anreize (wie z.B. die Verringerung der Zinslast) in Anspruch nehmen zu können. Auch können bei Sustainability-Linked Loans sogenannte Dynamic Performance Targets vereinbart werden. Dabei handelt es sich um normale SPTs, die jedoch jährlich neu kalibriert werden, damit der Anreiz zu nachhaltigem Handeln nach Erreichen der Ziele nicht stagniert.
Unter einem Green Loan oder Social Loan muss der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber regelmäßig Bericht erstatten, bis das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Hier gilt es vor allem seitens des Darlehensgebers die Verwendung der Mittel zu überprüfen, da die Verwendung der Gelder zu einem anderen als dem vereinbarten Verwendungszweck (nach den GLP oder SLP) einen Kündigungsgrund unter dem Darlehensvertrag darstellt. Allerdings muss die Mittelverwendung bei typischen Laufzeitdarlehen nur einmalig für die gesamte Kreditsumme nachgewiesen werden und nicht laufend.
Eine der größten Herausforderungen ist die Definition klarer und relevanter Nachhaltigkeitskennzahlen für Darlehen. Sowohl Darlehensgeber als auch Darlehensnehmer müssen sich auf messbare und aussagekräftige SPTs oder Verwendungszwecke einigen. Darüber hinaus kann die Einführung konsistenter und standardisierter Methoden zur Messung und Berichterstattung der Darlehensverträge komplex sein.
Regelmäßig werden vergeben Darlehen seitens Darlehensgeber in Portfolien eingebracht, wodurch Transparenz und Offenlegungspflichten unerlässlich sind. Für einige Unternehmen kann es hierbei schwierig sein, das erforderliche Maß an Transparenz zu bieten, ohne sensible Informationen preiszugeben.
Auf europäischer Ebene bestehen strenge Offenlegungs- und Transparenzpflichten. Hierdurch sollen die Investoren in die Lage versetzt werden beurteilen zu können, ob ihre Investition nachhaltig (bzw. grün oder sozial) ist oder nicht. Letztlich lenkt der Europäische Gesetzgeber damit mittelbar die Finanzströme in nachhaltige Projekte. Dies gilt insbesondere, da aktuell ein deutlicher Wunsch innerhalb der Bevölkerung spürbar ist, Vermögen nachhaltig anzulegen.
Indem die ESG-Regularien des Europäischen Gesetzgebers zwar umfangreich jedoch häufig noch unklar sind, ist es erfreulich, dass mit der LMA, APLMA, LSTA die großen Anbieter der Kreditstandards Prinzipien veröffentlichen, welche ESG-Kriterien berücksichtigen und sich in die etablierten Standards einfügen. Die Darlegung, dass unter anderem vom Gesetzgeber definierte ESG-Kriterien erfüllt werden, wird hierdurch für die Praxis handhabbarer und für entsprechend ausgerichtete Investoren nachvollziehbar.
Mit freundlicher Unterstützung von Alexander Grünewald, (Praktikant) Bird & Bird Frankfurt am Main – Finance & Financial Regulation