Verbesserung der Garantiekonditionen bei Investitionen in der Ukraine

Geschrieben von

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Dr. Michael Jünemann

Partner
Deutschland

Als Co-Head der globalen Finance & Financial Regulation Praxisgruppen und Leiter der deutschen F Finance & Financial Regulation Praxisgruppe berate ich in den Bereichen des nationalen und internationalen Finanz- und Kapitalmarktrechts sowie im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Zudem bin ich Mitglied der internationalen Steuerungsgruppe unserer Sektorgruppe Finanzdienstleistungen.

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Jonathan Stoldt

Associate
Deutschland

Als Associate in unserer deutschen Praxisgruppe Finance & Financial Regulation in Frankfurt berate ich nationale und internationale Mandanten zu allen Fragen der Finanzierung sowie Finanzmarkt- und Versicherungsregulierung.

Die Bundesregierung weitet das Instrument der Investitionsgarantien für Investitionen deutscher Unternehmen in der Ukraine aus. Neben Eigentumsschäden bis zum vollständigen Verlust des Investments können nun auch Konvertierungs- und Transferrisiken für Zinszahlungen auf beteiligungsähnliche Darlehen abgesichert werden.

Investitionsgarantien des Bundes

Die Investitionsgarantien sind ein Förderinstrument des Bundes zum Schutz deutscher Direktinvestitionen im Ausland gegen politische Risiken (z. B. Verstaatlichung, Enteignungen, Krieg, Bürgerkrieg, Transferbeschränkungen, Bruch staatlicher Zusagen oder Zahlungsmoratorien und Konvertierungs- oder Transferbeschränkungen). Der Bund übernimmt Investitionsgarantien, wenn die Investition förderungswürdig und risikomäßig vertretbar ist.

Folgen des russischen Angriffskrieges

Nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hatte die Bundesregierung die Investitionsgarantien für Investitionen deutscher Unternehmen in Russland und Belarus eingestellt. Für Investitionen in die Ukraine hatte die Bundesregierung zuletzt im April dieses Jahres deutlich gemacht, dass eine Absicherung durch Investitionsgarantien im Rahmen des risikomäßig Vertretbaren weiterhin möglich sei. Dabei waren aber für beteiligungsähnliche Darlehen noch die Risiken vor Zahlungsmoratorien und Konvertierungs- oder Transferbeschränkungen aus dem Deckungsumfang ausgeschlossen.

Ausweitung der Ukraine-Deckungsumfangs

Um die Geschäftsbeziehungen deutscher Unternehmen mit der Ukraine auch während des russischen Angriffskrieges zu bewahren und auszubauen, hat der Interministerielle Ausschuss der Bundesregierung für die Investitionsgarantien die Ausweitung der Ukraine-Deckungsumfangs beschlossen.

Nunmehr können auch wieder Konvertierungs- und Transferrisiken für Zinszahlungen auf beteiligungsähnliche Darlehen der Gesellschafter oder eines Dritten (zumeist einer Bank) bei Investitionen in der Ukraine durch Investitionsgarantien abgedeckt werden. Damit sind nun bei Neu- und Erweiterungsinvestitionen in der Ukraine das eingesetzte Kapital (Kapitaldeckung) sowie fällige Erträge (z.B. Dividenden und Zinsen) garantiefähig.  

Investitionsgarantien als Teil der Risikovorsorge

Investitionsgarantien sind ein wichtiger Teil der Risikovorsorge deutsche Unternehmen bei Investitionen in Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländern. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten der Investitionsabsicherung und begleiten Sie bei der Antragstellung.

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