Am 26. Februar hat die EU-Kommission mit dem "Deal für eine saubere Industrie" (Clean Industrial Deal) ihre Strategie für die Dekarbonisierung der europäischen Industrie vorgestellt. Die darin beschriebenen Maßnahmen sollen den Transformationsweg fortsetzen, der mit dem European Green Deal eingeschlagen wurde, und so die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit fördern sowie die Versorgungssicherheit verbessern.
Die rechtlich unverbindliche Mitteilung der EU-Kommission sieht die folgenden Schwerpunkte und Maßnahmen vor:
Unter dem Stichwort bezahlbare Energien werden Maßnahmen beschrieben, mit denen die in Relation höheren Strompreise in Europa im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit gesenkt werden sollen. Konkret sollen in diesem Zusammenhang
Außerdem sollen die Energiesteuerrichtlinie und die weiteren Maßnahmen des Aktionsplan für erschwingliche Energie umgesetzt werden.
Auf der Nachfrageseite sollen Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien für Grüne Beschaffung eingeführt werden. Auch sollen produktbezogene Regelungen beispielsweise für Wasserstoff, der nur mit geringem Kohlendioxid-Ausstoß verbunden war, folgen.
Den Investitionsbedarf schätzt die EU-Kommission auf EUR 480 Milliarden jährlich. Die Summen sollen durch Aufsetzung eines neuen "Competitiveness Fund", Mittel einer "Bank zur Dekarbonisierung" der Industrie in Höhe von EUR 100 Milliarden und eine Änderung der InvestEU-Verordnung zusammenkommen.
Neben einer Umsetzung und Nachfragebündelung im Rahmen des "Critical Raw Materials Act" wird unter dem Stichwort der Kreislaufwirtschaft ein Rechtsakt angekündigt, der die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft beschleunigen und so eine effizientere Nutzung der Materialien fördern soll. Beispielhaft wird die Ökodesignverordnung genannt.
Auf internationaler Ebene sieht der Deal die Einführung von "Clean Trade und Investment"-Partnerschaften sowie den Abschluss von Freihandelsabkommen vor. Auch das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) soll vereinfacht werden, ohne an Effektivität einzubüßen.
Um die soziale Dimension der Transformation zu berücksichtigen, soll eine bessere Datengrundlage für ein Monitoring der sozialen Auswirkungen des Wandels geschaffen werden. Auch sollen Qualifikationen besser übertragen und anerkannt werden können.
Für die Umsetzung der Strategie sieht die EU-Kommission verschiedene sektorenbezogene Aktionspläne (z.B. für den Automobilsektor, die Stahl- und die Chemieindustrie vor).
Mit dem Clean Industrial Deal setzt die EU-Kommission auf die Kontinuität der Industrietransformation in Europa. Abzuwarten bleibt, ob, welche und wie die vorgesehenen Maßnahmen konkret umgesetzt werden. Hiervon wird abhängen, ob die gesetzten Ziele auch erreicht werden können.
Zum Teil kritisch betrachtet werden bislang die weniger klaren Aussagen zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Auch hier bleibt zu beobachten, welche Mittel zur Verfügung stehen werden.
Unklar ist schließlich das Zusammenspiel mit nationalen Maßnahmen, wie sie beispielsweise in den derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen in Deutschland diskutiert werden (z.B. die Senkung der Stromsteuer oder die Kraftwerksstrategie).