Kurz nach dem Bruch der Ampel-Koalition haben wir eine Übersicht über die noch erwarteten und diskutierten Gesetzesvorhaben im Energierecht veröffentlicht (hier zum Artikel).
Inzwischen steht fest, dass und wann Neuwahlen stattfinden und die heiße Phase des Wahlkampfs hat begonnen. Wir wollen dies zum Anlass nehmen, ein kurzes Update zum Stand der Gesetzesvorhaben zu geben.
Vorerst gescheitert ist das Kraftwerksicherheitsgesetz, da die Unionsfraktion der Bundesregierung ihre Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf verweigert hat. Mit dem Gesetz sollten neue Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke und Langzeitspeicher für Strom ermöglicht und so die Volatilität der Stromerzeugung aufgefangen werden, die mit einem höheren Anteil Erneuerbarer Energien im Strommix einhergeht. Verbändevertreter hatten sich stark für eine Regelung ausgesprochen. Gleichwohl gab es auch inhaltliche Kritik.
Es ist zu erwarten, dass die neue Regierung das Thema ebenfalls angeht. Mit welchem Konzept, bleibt allerdings abzuwarten.
Auch die geplante Neufassung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (siehe auch unseren Artikel) wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden. Grund dafür war unter anderem auch Kritik aus der Grünen-Fraktion an dem Entwurf, obwohl sich CDU und CSU in dieser Hinsicht grundsätzlich unterstützungsbereit zeigte. Inhaltlich ist auch in der neuen Legislatur mit gesetzgeberischen Maßnahmen zu rechnen, die eine umfassendere Speicherung von CO² im Boden ermöglichen.
Zumindest teilweise Chancen auf eine Umsetzung bestehen noch für die Energierechts-Novelle. Anstelle des ursprünglichen umfassenden und umfangreichen (452 Seiten) Gesetzesentwurf zur Änderung des EnWG, des EEG, des Messstellenbetriebsgesetzes und zahlreicher weiterer Gesetze wurde eine abgespeckte Version beschlossen.
Neben einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes wurden in den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen" Teile der ursprünglichen Novelle übernommen. Enthalten sind nach wie vor Änderungen des EnWG, des EEG und des Messstellenbetriebsgesetzes. Konkret sollen beispielsweise flexible Netzanschlussvereinbarungen dazu führen, dass der Flaschenhals des Netzausbaus vergrößert wird.
Beide Entwürfe wurden am 15.01.2025 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie beraten. Der Entwurf zur Änderung von ENWG, EEG und MsbG wurde am 31.01.2025 vom Bundestag angenommen.
Gleiches gilt für den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie im TEHG. Eine Umsetzung drängte angesichts der bereits aktuell notwendigen Emissionsgenehmigungen und der dann greifenden Berichtspflicht besonders.
Die beschlossenen Initiativen stellen offenbar das dar, was noch vor dem Ende der Legislatur des 20. Deutschen Bundestages mit dem politischen Willen der bisherigen Regierungskoalition und insbesondere der Unionsparteien möglich war.
Wie und in welche Richtung es mit dem neu konstituierten Bundestag nach der Wahl im Energierecht weitergeht, bleibt abzuwarten.