Bird & Bird erzielt Erfolg für Fashion ID im Verfahren um „vegane Daune“

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Dr. Constantin Eikel

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Ich bin ein Experte im Bereich des Markenrechts, für alle Fragen rund um Werbung, im Wettbewerbsrecht, dem Urheberrecht und für Geschäftsgeheimnisse. Im Werberecht berate ich insbesondere zu Fragen der Umweltwerbung.

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Dr. Uwe Lüken

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Deutschland

Ich bin ein erfahrener Markenanwalt und Partner unserer internationalen IP-Gruppe. Meine Praxis beinhaltet alle Stufen des Markenzyklus – von Verfügbarkeitsrecherchen bis zu streitigen Gerichtsverfahren – am Ende ist es immer eine Frage der Strategie.

Bird & Bird hat die Fashion ID GmbH & Co. KG erfolgreich in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zu der Verwendung des Begriffs „vegane Daune“ zur Bewerbung von Bekleidung vertreten.

Bird & Bird LLP hat die Fashion ID GmbH & Co. KG erfolgreich in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zu der Verwendung des Begriffs „vegane Daune“ zur Bewerbung von Bekleidung vertreten.

Konkret hatte der Verband der deutschen Daunen- und Federnindustrie e.V. versucht, Fashion ID die Benutzung des Begriffs „vegane Daune“ im Online-Shop unter peek-cloppenburg.de zu untersagen. Gestützt wurde der Anspruch auf eine vermeintliche Irreführung der Verbraucher:innen, da der Begriff „vegan“ in Verbindung mit „Daune“ widersprüchlich und damit irreführend sei. Das LG Düsseldorf gab Fashion ID Recht (Az. 34 O 11/21): Der Begriff „vegane Daune“ ist nicht irreführend. So ist die „vegane Daune“ laut Urteil „im Zusammenhang mit Bekleidung und in der Aussage ‚Steppjacke mit veganer Daune‘ […] unzweifelhaft verständlich als rein synthetisches Füllmaterial eines Bekleidungsstücks“ zu verstehen. Der Verband legte zunächst Berufung ein, nahm diese jedoch zurück, nachdem das OLG Düsseldorf darauf hingewiesen hat, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (Az. I-20 U 118/21).

Diese Entscheidungen zugunsten der Händlerin Fashion ID sind ein klares und positives Signal für neue Trends: Es ist wichtig und im Interesse der Verbraucher, neue und alternative Rohstoffe auch unter Nennung der Materialien bewerben zu dürfen, die ersetzt werden sollen.

Die Werbung für nachhaltigere Produkte (sog. Green Advertising) hat in der jüngeren Vergangenheit stark zugenommen und beschäftigt inzwischen auch vermehrt die deutschen Gerichte. Bird & Bird hat in diesem Bereich bereits namhafte Unternehmen beraten, darunter u.a. DAX-Unternehmen und internationale Lebens- und Genussmittelhersteller. Dabei ging es sowohl um allgemeines Green Advertising in Bezug auf das gesamte Unternehmen, als auch um die Vermarktung konkreter nachhaltiger Produkte. Generell umfasst die Rechtsberatung in diesem Zusammenhang die Einhaltung von Werbestandards für Green Advertising sowie die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für neue und nachhaltige Produkte durch die Rechtsverfolgung unbegründeter Werbebehauptungen von Wettbewerbern.

Fashion ID wurde von den folgenden Bird & Bird Anwälten beraten: Counsel Dr. Constantin Eikel (Federführung) und Partner Dr. Uwe Lüken (langjähriger Client Partner), beide IP/Markenrecht, Düsseldorf.

Für Fashion ID wurde die Rechtsabteilung der Peek & Cloppenburg KG Düsseldorf tätig: Dr. Holger Kleinhenz (Leiter Recht), Andrea May, LL.M. (Senior Managerin)

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