Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner in unserem Münchner Büro berate ich gemeinsam mit meinem Team nationale und internationale Mandanten auf dem gesamten Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, häufig grenzüberschreitend.
Meine Praxis konzentriert sich auf Fragestellungen hinsichtlich der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie Dienstverträgen von Gesellschaftsorganen und freien Mitarbeitern oder auch im Zusammenhang mit der Beendigung dieser Vertragsverhältnisse sowie mit der Restrukturierung von Unternehmen. Darüber hinaus biete ich Beratung zu täglichen arbeitsrechtlichen Fragen wie etwa der Überlassung von Fremdpersonal z. B. durch Werkverträge.