Über mich

Wenn es um abstrakte und ungewöhnliche Marken wie Farben, Formen und dergleichen geht, fühle ich mich zu Hause. Darüber hinaus biete ich Ihnen maßgeschneiderte Beratung und umfassendes Wissen innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals in allen anderen Bereichen des Markenschutzes, Designschutzes, des Urheberrechtsschutzes und des Wettbewerbsrechts.

Als Counsel in unserem IP-Team in Düsseldorf vertrete ich unsere Mandanten in komplexen Marken- und Designstreitigkeiten, die aus einer Vielzahl von parallelen Verfahren in verschiedenen Ländern bestehen. Dabei liegt mein Schwerpunkt im Zusammenspiel von Verletzungs- und Validitätsverfahren.

Ich habe umfangreiche Erfahrung mit nicht-traditionellen Marken wie Farbmarken, 3D-Formen und Positionsmarken. Daraus habe ich mir besondere Kenntnisse in der Durchführung und Nutzung von Meinungsbefragungen in Verletzungs- und Anmeldeverfahren angeeignet.

Neben der Prozessführung kann ich meine Erfahrung in Bezug auf IP-Verträge auch in einem breiten Spektrum von der Verhandlung von Lizenzverträgen bis hin zur Durchführung internationaler Schiedsgerichtsverfahren im Zusammenhang mit komplexen Mehrparteien-Abgrenzungsvereinbarungen anbieten.

Schließlich berate ich auch zu Fragen der Markenverwendung und -strategie an der Schnittstelle zwischen Offline-Welt und Online-Welt ('fluid marks'). Hier stelle ich sicher, dass Sie die prägenden Merkmale nicht verändern und bei einem 'Facelifting' oder einer dynamischen Nutzung Ihrer Marke im Internet nicht den Markenschutz riskieren.

Während meiner Ausbildung habe ich bei der Bundesnetzagentur, einer internationalen Anwaltskanzlei in Düsseldorf und einer mittelständischen Anwaltskanzlei in Köln in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts gearbeitet.

Ich veröffentliche regelmäßig zu einer Reihe von Themen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Erfahrungen
  • Beratung des Dachverbands der deutschen Sparkassen bei der Durchsetzung seiner abstrakten Farbmarke, auch in dem langen Konflikt mit der spanischen Santander-Gruppe.
  • Beratung eines bekannten Möbelherstellers in verschiedenen Streitigkeiten hinsichtlich der Durchsetzung von Urheberrechten an Designermöbeln.
Mandate
  • BGH, Urteil vom 10. November 2016, Az. I ZR 191/15 – Sierpinski-Dreieck
  • BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016, Az. I ZB 52/15 –Sparkassen-Rot
  • BGH, Urteil vom 23. September 2015, Az. I ZR 78/14 – Sparkassen-Rot/Santander-Rot
Ausbildung

Studium

  • Studium an der Universität Münster mit Zertifikaten im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht sowie im gewerblichen Rechtsschutz
  • Promotion mit Dissertation zum Verhältnis des nationalen Markenrechts und Lauterkeitsrechts unter dem Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts

Zulassung

  • Zugelassen als Rechtsanwalt bei der RAK Düsseldorf seit 2012

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