Am 24. Juni 2021 verabschiedete das dänische Parlament das dänische Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern.
Gesetz verabschiedet/Richtlinie umgesetzt.
Die Richtlinie stellt eine Richtlinie mit Mindestvorschriften dar, die es den Mitgliedsstaaten (neben anderen Elementen) erlaubt, ihren Anwendungsbereich derart auszuweiten, dass auch andere Arten von Verstößen als die, die in der Richtlinie und den dazugehörigen Anhang aufgeführt sind, davon erfasst werden können. Dänemark hat sich in diesem Zusammenhang entschlossen, „schwere Verstöße und andere schwerwiegende Umstände“ (z.B. sexuelle Belästigung, erhebliche zwischenmenschliche Konflikte und schwerwiegende Schikanen) mitaufzunehmen.