COVID-19: Bundesregierung kündigt Start-Up-Hilfsprogramme an

Geschrieben von

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Dr. Michael Jünemann

Partner
Deutschland

Als Co-Head der globalen Finance & Financial Regulation Praxisgruppen und Leiter der deutschen F Finance & Financial Regulation Praxisgruppe berate ich in den Bereichen des nationalen und internationalen Finanz- und Kapitalmarktrechts sowie im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Zudem bin ich Mitglied der internationalen Steuerungsgruppe unserer Sektorgruppe Finanzdienstleistungen.

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Pascal Leitmann

Associate
Deutschland

Als Associate in unserer Finance & Financial Regulation Praxisgruppe berate ich nationale und internationale Mandanten in finanzaufsichtsrechtlichen Fragen und bei Fragen der Projektfinanzierung.

Am 1. April 2020 hat das Bundesministerium für Finanzen zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein maßgeschneidertes Start-Up-Hilfeprogramm in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro angekündigt, um die mit COVID-19 verbundene Rezession zu bekämpfen.

Bundeswirtschafts- und Energieminister Peter Altmaier sagte, dass gewöhnliche Kreditinstrumente in den meisten Fällen nicht auf kleine innovative Start-ups zugeschnitten seien. Deshalb wird die Bundesregierung zusätzlich zu den bereits bestehenden staatlichen Fördermaßnahmen einen Start-up Booster zur Unterstützung innovativer Technologieunternehmen und KMUs einführen.

Das neue Programm ergänzt die bestehenden COVID-19-bezogenen Hilfsprogramme, für die sich Existenzgründer auch weiterhin bewerben können. Darüber hinaus soll die Wagniskapitalfinanzierung ausgebaut werden, um die Fortsetzung von Finanzierungsrunden für vielversprechende innovative Unternehmensgründungen aus Deutschland zu erleichtern, mit dem Ziel, Arbeitsplätze und Innovationen in Deutschland zu sichern.

Das Maßnahmenpaket umfasst folgende Elemente, die schrittweise umgesetzt werden sollen (Umsetzungsfristen stehen noch aus):

  • Öffentlichen Wagniskapitalinvestoren auf Dachfonds- und auf Fondsebene (zum Beispiel KfW Capital, Europäischer Investitionsfonds, High-Tech Gründerfonds, coparion) sollen kurzfristig zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, die im Rahmen der Ko-Investition zusammen mit privaten Investoren für Finanzierungsrunden von Start-ups eingesetzt werden können.
  • Die Dachfondsinvestoren KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds (EIF) sollen perspektivisch mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln in die Lage versetzt werden, Anteile von ausfallenden Fondsinvestoren zu übernehmen.
  • Für junge Start-ups ohne Wagniskapitalgeber im Gesellschafterkreis und kleine Mittelständler soll die Finanzierung mit Wagniskapital und Eigenkapital-ersetzenden Finanzierungsformen erleichtert werden.

Parallel zur Umsetzung der angekündigten Maßnahmen passt die Bundesregierung die Struktur des künftigen Fonds für Existenzgründungen (Gesamtwert 10 Mrd. Euro) weiter an, um den Weg aus der Krise rechtzeitig und angemessen zu ebnen.

Geschrieben mit freundlicher Unterstützung von Silan Lönnecker

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