Seit dem 29.05.2020 ist das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Kraft. Damit sind in allen Umwelt- und Infrastrukturgenehmigungsverfahren digitale Beteiligungsmöglichkeiten zwecks Ermöglichung einer kontaktlosen Öffentlichkeitsbeteiligung möglich.
Konkret sieht das PlanSiG – zunächst befristet bis zum 31.03.2021 – eine Modifikation der Öffentlichkeitsbeteiligung in zahlreichen Genehmigungsverfahren vor, indem die Bekanntmachung und Auslegung von Unterlagen im Internet und die Ersetzung von Erörterungsterminen durch Online-Konsultationen oder Telefon- und Videokonferenzen eröffnet wird.
Dabei erfolgt die Veröffentlichung der Inhalte der Bekanntmachungen und der Auslegung von Unterlagen im Internet (§§ 2, 3 PlanSiG) bereits aktuell regelmäßig als zusätzliche Informationsmöglichkeit. Entsprechend dürfte die Umsetzung des gesetzlichen Rahmens in die Praxis in diesen Punkten wenige Schwierigkeiten bereiten.
Nicht erprobt ist bislang hingegen die Umsetzung der neu eröffneten Möglichkeit, anstelle eines Erörterungstermins, einer mündlichen Verhandlung oder Antragskonferenz eine Online-Konsultation oder in Abhängigkeit von der Zustimmung der Teilnahmeberechtigten eine Telefon- oder Videokonferenz durchzuführen (§ 5 Abs. 2, 4 und 5 PlanSiG).
Angesichts der rudimentären gesetzlichen Vorgaben für die Ausgestaltung einer Online-Konsultation bleiben insbesondere für die Umsetzung dieses Instruments zahlreiche Fragen offen.
Der durch die Pandemie bedingte Schritt zu einer Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens ist zu begrüßen.
Klärungsbedarf besteht noch hinsichtlich der konkreten Überführung der eröffneten Möglichkeiten in die Praxis. Vorhabenträger und Behörden sollten die Ausgestaltung der sich bietenden Möglichkeiten im Detail diskutieren und planen.
Der im Falle der Online-Konsultation notwendige Bedarf an technischer Expertise und Ausstattung sowie an entsprechend geschultem Personal lässt eine externe Beauftragung mit der Errichtung und Betreuung eines entsprechenden Konsultationssystems erwarten.