EEG 2021 & Mehr - EEG-Novelle seit dem 1. Januar 2021 in Kraft

Geschrieben von

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Dr. Matthias Lang

Partner
Deutschland

Als Partner unserer internationalen Sektorgruppe Energie- und Versorgungswirtschaft und Mitglied der Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht biete ich unseren Mandanten kommerzielles Denken und langjährige Expertise in regulatorischen Aspekten rund um Infrastruktur und Energie.

tobias buescher module
Dr. Tobias Büscher

Associate
Deutschland

Ich bin Associate in unserem Düsseldorfer Büro und berate zu Fragen des Energie-, Umwelt- und Planungsrechts sowie des Öffentlichen Wirtschaftsrechts insgesamt.

anja holtermann Module
Anja Holtermann, LL.M.

Associate
Deutschland

Als Associate in unserem Düsseldorfer Team Energierecht berate und vertrete ich internationale Mandanten in energie-, regulatorischen und umweltrechtlichen Angelegenheiten.

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist am 1.  Januar 2021 in Kraft getreten. In unserer Videoreihe – EEG 2021 & Mehr – informieren wir über die letzten Aktualisierungen zum Gesetz 2021, über die Ziele und Wirkungen sowie die Bedeutung für weitere Entwicklungen in der Praxis. Außerdem klären wir Umsetzungsfragen und zeigen Möglichkeiten zur Vorbereitung auf die neuen Gesetzesregelungen auf.

Die Videoreihe auf einen Blick: 

  • Im ersten Teil gibt es einen allgemeinen Überblick über den Verfahrensgang der Aktualisierung des EEG.

  • Der zweite Teil der Reihe widmet sich der Frage, welche Ausbaupfade durch das Gesetz für Solar, Biomasse und Wind vorgegeben werden. Zudem werfen wir einen Blick auf den europäischen Hintergrund und beurteilen die Aktualisierungen des EEG kritisch. 

  • In unserem dritten Video nehmen wir den Netzausbau, die erforderliche Anpassung des Bundesbedarfsplangesetzes sowie die Überarbeitung weiterer Gesetze für zügigere Gestattungsverfahren in den Blick. Zudem sprechen wir über länder- und grenzüberschreitende Ausbauverfahren und die Nutzung von Trassenkorridoren für Leerrohre und mitverlegte Erdkabel. 

  • In unserem vorerst letzten Video sprechen wir über die finalen Inhalte des Gesetzes, die festgelegten Ziele und den Beihilfevorbehalt.

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