COVID-19: Leitlinien von Datenschutzbehörden, Bund und Ländern

Geschrieben von

lennart schuessler module
Lennart Schüßler

Partner
Deutschland

Als erfahrener Rechtsanwalt und Partner unserer Datenschutzpraxisgruppe sowie der Sektorgruppe Technologie und Kommunikation in Düsseldorf und Frankfurt berate ich Mandanten im Bereich Datenschutz, IT, Online und Urheberrecht.

Sie wollen wissen, welche Informationen, Hinweise und FAQ-Dokumente anlässlich der Corona-Pandemie aktuell von Datenschutzbehörden zur Verfügung gestellt wurden? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.

Wir haben für Sie eine entsprechende Übersicht erstellt. Hier finden Sie zudem eine Übersicht zu den geltenden Verfügungen und Verordnungen von Bund und Ländern. 

Im Bereich des Datenschutzes werden von dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und von den einzelnen Datenschutzbehörden der Länder regelmäßig aktuelle Informationen, Hinweise und FAQs bereitgestellt (wir haben in unserer Liste auch entsprechende Miteilungen des BSI, des Europäischen Datenschutzausschusses und des Europäischen Datenschutzbeauftragten aufgenommen). Diese sind zwar nicht rechtlich bindend, geben aber wichtige Einblicke, wie Behörden die entsprechenden datenschutzrechtlichen Gesetze und Bestimmungen auslegen und anwenden.

In Deutschland gehen die derzeitigen Leitlinien der Behörden insgesamt dahin, dass die datenschutzrechtlichen Grundsätze auch in der Corona-Pandemie generell einzuhalten sind (einzelne Ausnahmen, insbesondere in Bezug auf Fristen und Ähnliches, werden aber teilweise anerkannt). Laut einer Entschließung der Datenschutzkonferenz bietet der gegenwärtige Rechtsrahmen aber genügend Raum für verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie; insbesondere können auch zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Gästen und Besuchern datenschutzkonform Daten erhoben und verwendet werden. Auch wenn die Leitlinien insgesamt zu begrüßen sind, sind sie teilweise sehr generisch und müssen kritisch auf jeden Einzelfall übertragen werden.
 

Um sich den Text der Informationen, Hinweise oder FAQs anzusehen, klicken Sie einfach auf die Links in der nachfolgenden Übersicht.

Bitte beachten Sie: Da aufgrund der ständig wechselnden Situation die Bundesländer teilweise täglich neue Regelungen erlassen, aktualisieren wir die Übersicht in unregelmäßigen Abständen. Sollten wir einmal nicht schnell genug sein, senden Sie uns gerne einen Hinweis an: [email protected].

Stand: 20.07.2022, 17:45 Uhr

Zu Ihren konkreten Fragen beraten wir Sie gerne individuell, kommen Sie einfach auf uns zu.


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit


Datenschutzkonferenz


Europäischer Datenschutzausschuss


Europäischer Datenschutzbeauftragter


Europarat


Europäische Komission


Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte

 


Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik


Baden-Württemberg


Bayern


Berlin


Brandenburg


Bremen


Hamburg


Hessen


Mecklenburg-Vorpommern


Niedersachsen


Nordrhein-Westfalen


Rheinland-Pfalz


Saarland


Sachsen


Sachsen-Anhalt


Schleswig-Holstein


Thüringen

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