Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt, das weitreichende Folgen für den Bundeshaushalt und damit insbesondere für staatliche Subventionen hat. Dies ist für alle relevant, die staatliche Subventionen erhalten oder beabsichtigen, Subventionen zu beantragen, darunter zum Beispiel Unternehmen in der Halbleiterindustrie, energie- und gasintensive Unternehmen, Wasserstoffproduzenten und -verbraucher, der Bereich der Gebäudemodernisierungen, der Bereich Elektromobilität und viele mehr.
Die Folgen der aktuellen Haushaltssperre und der erheblichen Kürzungen im Bundeshaushalt sind noch nicht absehbar und können nur im Einzelfall beurteilt werden. Wenn Sie davon betroffen sind oder sein könnten, beraten wir Sie gerne.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021 nichtig ist (Urteil vom 15. November 2023 - 2 BvF 1/22). Das Urteil hat zur Folge, dass der Klima- und Transformationsfonds, aus dem viele Subventionen gezahlt werden oder werden sollen, nun um 60 Milliarden Euro gekürzt wurde. Das ist eine Kürzung um rund 2/3 des gesamten Fonds.
Als Konsequenz hat Finanzminister Lindner nicht nur den Klima- und Transformationsfonds, sondern auch fast den gesamten Bundeshaushalt und den Wirtschaftsstabilisierungsfonds gesperrt. Darüber hinaus sind die Beratungen über den Haushalt 2024 derzeit unterbrochen. Für 2023 soll es einen Nachtragshaushalt unter Aussetzung der Schuldenbremse geben, für 2024 und die Folgejahre ist die Situation weiter unklar.
In Deutschland wird jedes Jahr der Bundeshaushalt aufgestellt. Für den Haushalt gilt die so genannte Schuldenbremse, nach der keine (oder nur sehr geringe) Kredite aufgenommen werden dürfen, um fehlende Einnahmen auszugleichen. Eine Ausnahme gilt im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen. Vereinfacht ausgedrückt darf der Staat also zusätzliche Kredite aufnehmen, wenn dies notwendig ist, um die Folgen einer Naturkatastrophe oder einer außergewöhnlichen Notsituation abzumildern. Eine solche Notsituation war die Coronavirus-Pandemie. Im Haushalt 2021 wurden dafür unter anderem finanzielle Mittel durch die Erlaubnis zur Kreditaufnahme unter Aussetzung der Schuldenbremse bereitgestellt.
Ende 2021 stellte die Regierung fest, dass 60 Milliarden Euro an pandemiespezifischen Mitteln nicht benötigt werden, um die Folgen der Pandemie im Jahr 2021 zu bewältigen. Diese 60 Milliarden Euro wurden daher Anfang 2022 mittels des 2. Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 in den sogenannten Klima- und Transformationsfonds überführt. Das ist ein Sonderfonds, der außerhalb des regulären Haushalts läuft und aus dem auch viele Subventionen, zum Beispiel in der Halbleiterindustrie, gezahlt werden sollten. Begründet wurde die Umschichtung der Mittel damit, dass Investitionen in Klima- und Transformationsprojekte die deutsche Wirtschaft ankurbeln und damit zur Erholung von der Pandemie beitragen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun jedoch entschieden, dass die für die Pandemiebekämpfung bereitgestellten 60 Milliarden Euro nicht einfach in den Klima- und Transformationsfonds transferiert werden können. Zur Begründung wird im Wesentlichen darauf verwiesen, dass es keinen ausreichenden Zusammenhang zwischen den Investitionen, die aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt werden sollen, und den Folgen der Pandemie gibt. Es gibt weitere haushaltsrechtliche Gründe, auf die wir an dieser Stelle nicht näher eingehen.
Die politische Diskussion über den Bundeshaushalt, die Sonderfonds und die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die verschiedenen Haushalte ist in vollem Gange und wird wohl auch noch andauern. Ob bereits erteilte unverbindliche Zusagen für Förderungen eingehalten, Förderungen gekürzt oder gar gestrichen werden und welche Auswirkungen die Haushaltssperre auf bereits eingegangene Förderverpflichtungen hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.
Wenn Sie von der Haushaltskrise betroffen sind oder sein könnten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Gerne prüfen wir im Einzelfall, was getan werden kann.