Am 13. Dezember 2023 erzielte die Europäische Kommission eine politische Einigung über die Einrichtung einer Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering Authority –"AMLA"), indem sie eine neue Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ("AMLA-Verordnung") vorschlug. Der Vorschlag ist Teil des AML-Legislativpakets ("AML-Paket"), das von der Europäischen Kommission im Juli 2021 vorgelegt wurde. Das AML-Paket umfasst auch eine neue Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, mit der ein einheitliches Regelwerk in der Europäischen Union geschaffen wird, um die einheitliche Anwendung der Vorschriften in der Union zu gewährleisten, sowie eine neue Richtlinie, die die bestehende Richtlinie 2015/849/EU, geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/843, ersetzen wird; beide sind noch Gegenstand der Beratungen der europäischen Mitgesetzgeber. Darüber hinaus enthält das AML-Paket eine Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849, die von den europäischen Gesetzgebern angenommen wurde.
Bird & Bird hat sich bereits in einem früheren Artikel mit dem umfassenderen Thema des EU-Gesetzesvorschlags, der Teil des AML-Pakets ist, befasst, den Sie hier finden.
Die AMLA wird eine neu geschaffene dezentrale Agentur der Europäischen Union sein, die im Rahmen der EU-Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ("AML/CTF-Gesetzgebung"), wie sie im AML-Paket enthalten ist, agieren wird. Ziel der AMLA ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, indem es zu einer verstärkten Aufsicht und einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und auch der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ("FIU") beiträgt. Gemäß der AMLA-Verordnung ist das AMLA von entscheidender Bedeutung für die Behebung der derzeitigen Mängel bei der Überwachung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die derzeit in den einzelnen Ländern unterschiedlich gehandhabt wird und unterschiedliche Ressourcen erfordert.
Die Aufgaben der AMLA lassen sich in die folgenden fünf Bereiche unterteilen.
(i) Direkte Aufsicht über bestimmte verpflichtete Unternehmen
Die AMLA wird eine begrenzte Anzahl so genannter ausgewählter Verpflichteter des Finanzsektors (Kreditinstitute, Finanzinstitute oder eine Gruppe von Kredit- oder Finanzinstituten auf der höchsten Konsolidierungsebene in der EU) direkt beaufsichtigen, die dem höchsten Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind. Das Auswahlverfahren findet alle drei Jahre statt, beginnend am 1. Juli 2025 und basiert auf objektiven Kriterien, die in der AMLA-Verordnung festgelegt sind. Für die Auswahl müssen die Unternehmen in einer Mindestanzahl von Mitgliedstaaten tätig sein, wobei sie zumindest in einer bestimmten Anzahl von diesen in die höchste Risikokategorie eingestuft werden müssen.
Darüber hinaus kann die AMLA die Aufsicht über ein einzelnes verpflichtetes Unternehmen des Finanzsektors übernehmen, wenn es Probleme mit der Einhaltung der für dieses Unternehmen geltenden AML-/CTF-Rechtsvorschriften gab und die zuständige Aufsichtsbehörde keine angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, um diese Probleme rechtzeitig zu lösen. Eine solche Übernahme kann nur nach einem Verfahren erfolgen, das mit einem Beschluss der Kommission zur Bestätigung der Übernahme endet.
(ii) Koordinierung und Beaufsichtigung der nationalen AML/CTF-Finanzaufsichtsbehörden
Die AMLA wird auch eine indirekte Aufsichtsfunktion haben, die in der Koordinierung und Beaufsichtigung der nationalen Finanzaufsichtsbehörden für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besteht, indem sie beispielsweise regelmäßige thematische Überprüfungen durchführt und die Aufsichtsbehörden unterstützt, z.B. indem sie sicherstellt, dass die Finanzaufsichtsbehörden in der Lage sind, ihre Aufgaben und ihre Aufsicht wahrzunehmen. Die AMLA wird auch befugt sein, Leitlinien, Stellungnahmen und Empfehlungen für die nationalen Aufsichtsbehörden auszuarbeiten.
(iii) Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor
In Bezug auf Aufsichtsbehörden außerhalb des Finanzsektors, einschließlich Selbstregulierungsgremien, wird die AMLA befugt sein, Peer-Reviews von Aufsichtsstandards und -praktiken durchzuführen, um die Kohärenz und Wirksamkeit von Aufsichtsergebnissen zu stärken, Aufsichtsbehörden außerhalb des Finanzsektors aufzufordern, mögliche Verstöße zu untersuchen und die Verhängung von Sanktionen oder Abhilfemaßnahmen in Bezug auf solche Verstöße in Betracht zu ziehen, regelmäßige Überprüfungen durchzuführen und den Aufsichtsbehörden Unterstützung zu leisten.
(iv) Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus für Finanzermittlungsstellen
Die AMLA ist befugt, über technische Durchführungsstandards (ITS) verbindliche Vorlagen und Muster für die Meldung verdächtiger Transaktionen und Aktivitäten von Verpflichteten an die zentralen Meldestellen anzunehmen. Darüber hinaus wird die AMLA eine zentrale Rolle bei der Organisation gemeinsamer Analysen grenzüberschreitender verdächtiger Transaktionen spielen, Überprüfungen zur Verbesserung ihrer Wirksamkeit durchführen und ein Kommunikationsnetz zwischen den FIUs einrichten: FIU.net.
(v) Die allgemeinen Befugnisse der AMLA
In Bezug auf die allgemeinen Befugnisse wird die AMLA berechtigt sein, Entwicklungen im gesamten Binnenmarkt zu überwachen und Bedrohungen, Schwachstellen und Risiken in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bewerten, technische Regulierungsstandards (RTS) und technische Durchführungsstandards (ITS) anzunehmen, sofern dies in den geltenden AML/CTF-Gesetzen vorgesehen ist. Darüber hinaus wird die AMLA eine weitreichende Befugnis zur Annahme von Leitlinien oder Empfehlungen haben, die sich an Verpflichtete, AML/CTF-Aufsichtsbehörden oder FIUs richten.
Im Rahmen der direkten Beaufsichtigung ist die AMLA befugt, verbindliche Entscheidungen, Verwaltungsmaßnahmen und Geldsanktionen gegen direkt beaufsichtigte ausgewählte Verpflichtete zu erlassen. Die AMLA ist befugt, gegenüber ausgewählten Verpflichteten verbindliche Entscheidungen zu erlassen und Verwaltungssanktionen zu verhängen, die bis zu 10 % des Umsatzes oder 10 Mio. EUR betragen können, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Der Text der vorläufigen Vereinbarung wird nun fertiggestellt und den Vertretern der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Im Falle der Zustimmung müssen der Rat und das Parlament den Text förmlich annehmen. Da die Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Parlament noch im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geführt werden müssen, ist damit zu rechnen, dass die Agentur ab Anfang 2026 ihre direkte Aufsichtstätigkeit aufnimmt. Derzeit laufen noch die Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament über das Auswahlverfahren für den Sitz. Der Sitz wird in die Verordnung aufgenommen, sobald eine Einigung erzielt wurde.
Die Einrichtung der AMLA und ihre Befugnisse werden sich sowohl auf die nationalen Finanz- als auch auf die Nicht-Finanzbehörden, die zentralen Meldestellen und die Verpflichteten auswirken. Die AMLA wird die zentrale Behörde sein, welche die nationalen Behörden koordiniert, um die korrekte und einheitliche Anwendung der EU-Vorschriften zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass die Befugnisse der AMLA - z.B. die direkte Aufsicht über eine bestimmte Anzahl ausgewählter Verpflichteter - die Anforderungen an die Einhaltung der AML/CTF-Vorschriften erhöhen werden. Es wird erwartet, dass die Einrichtung des AMLA auch das Potenzial des vorgeschlagenen AML-Pakets erhöht, die derzeitigen Mängel zu beheben und die Einheitlichkeit der Anwendung in diesem Bereich zu verbessern.
Das Verständnis dieser Bestimmungen ist für Ihr Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um sich in der sich entwickelnden regulatorischen Landschaft zurechtzufinden. Unser Team ist in der Lage, Sie bei der Einhaltung der AML/CTF-Vorschriften zu unterstützen und alle damit verbundenen rechtlichen Bedenken zu klären.