Am 22. Januar 2025 ist die neue europäische Verpackungsverordnung (EU 2025/40) im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Diese Verordnung wird die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab dem 12. August 2026 ersetzen. Die Neufassung der Verpackungsverordnung ist Teil des europäischen „Green Deals“ und zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Verbraucher besser zu informieren.
Die Verordnung wird erhebliche Auswirkungen auf eine Vielzahl von Unternehmen haben, da sie sowohl Erzeuger und Importeure als auch Vertreiber und Fulfillment-Dienstleister betrifft, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU bereitstellen oder die an ihrem Recycling beteiligt sind. Sie enthält Anforderungen in Bezug auf die nachhaltige Gestaltung und Kennzeichnung von Verpackungen, legt verbindliche Wiederverwendungsziele sowie Wiederbefüllungspflichten fest, führt Pfandsysteme ein und verbietet bestimmte Verpackungsformate.
Die neuen Regelungen gelten – bis auf einige Ausnahmen – ab dem 12. August 2026. Da sie vielschichtige Auswirkungen auf Geschäftsabläufe und die Lieferkette haben werden, sollten sich Unternehmen möglichst bald mit den Anforderungen der Verordnung auseinandersetzen. In diesem Client Alert geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Auswirkungen dieser bedeutenden Gesetzgebung.