Als Partner in unserem Düsseldorfer Büro leite ich die deutsche Kartellrechtspraxis der Kanzlei und bin auf IP-bezogenes Kartellrecht, auf kartellrechtliche Gerichtsverfahren und Vertriebskartellrecht spezialisiert.
Mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung im deutschen und europäischen Kartellrecht, einschließlich des EU-Beihilferechts, berate ich unsere Mandanten mit einem Schwerpunkt auf IP-bezogenem Kartellrecht, gerichtlicher Kartellrechtsdurchsetzung, Lizenz- und Vertriebsverträgen sowie bei Kartell- und Fusionskontrollverfahren. Ich betreue Unternehmen mit Blick auf Diskriminierungs- und Missbrauchspraktiken, vertrete Mandanten regelmäßig in Verfahren vor dem deutschen Bundeskartellamt und der EU-Kommission und führe Compliance-Programme durch.
Meine besondere Expertise liegt an der Schnittstelle von gewerblichem Rechtsschutz und Kartellrecht, wo ich Mandanten in Patentverletzungsverfahren vertrete und im Bereich technischer Standardisierung sowie komplexer Patent- und Markenlizenzen und Kooperationen berate. Durch diesen ausgeprägten Fokus hat mein Team über lange Jahre umfassende Kenntnis über schutzrechtsspezifische Strategien und Verfahren aufgebaut und einen reichen Erfahrungsschatz entwickelt – wir sind in diesem Bereich der Kartellrechtspraxis marktführend.
Unsere über die Jahre entwickelte forensische Erfahrung an der Schnittstelle zum gewerblichen Rechtsschutz war die Grundlage meiner umfangreichen Expertise als Prozessvertreter in kartellrechtlichen Schadensersatzklagen und kartellrechtlichen Gerichtsverfahren allgemeiner Art. Ich habe national tätige Mandanten ebenso wie internationale Großkonzerne und die öffentliche Hand in einer Vielzahl von Verfahren vor Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem BGH sowie dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertreten. Vor dem BGH und dem EuGH konnte ich in den letzten Jahren mehrere wichtige Grundsatzentscheidungen erstreiten.
Im EU-Beihilferecht biete ich besondere Erfahrung mit Rettungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen, Privatisierungen öffentlicher Unternehmen, Infrastrukturmaßnahmen sowie speziell dem öffentlichen Bankensektor.
Zu dem Kreis meiner Mandanten zählen nationale wie große internationale Akteure der Technologie- und Kommunikationsbranche (z. B. aus den Bereichen Mobilfunk, Halbleiterindustrie, PC-Herstellung, digitale Unterhaltungsindustrie), große Unternehmen der Automobilbranche, des Einzelhandels und der Konsumgüterindustrie sowie Pharmaunternehmen, Gesundheitskonzerne im Bereich der öffentlichen Hand sowie die Bundesregierung.
Ich publiziere regelmäßig im Kartellrecht, bin etwa Co-Autor des Handbuchs 'Kartell- und regulierungsbehördliche Ermittlungen im Unternehmen und Risikomanagement' und kommentiere im "Münchener Kommentar zum Europäischen und Deutschen Wettbewerbsrechts" zu besonderen Aspekten des EU-Beihilferechts.
Ich bin Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht e.V. und der GRUR, Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.
Vor meinem Einstieg bei unserer Kanzlei im Jahr 2005 war ich in der angesehenen Kartellrechtspraxis einer großen internationalen Wirtschaftskanzlei an den Standorten Düsseldorf und Brüssel tätig.