Als Rechtsanwältin und Mitglied der Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht in Düsseldorf berate ich in- und ausländische Mandanten in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Mein Tätigkeitsfeld erstreckt sich auf alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise bzgl. der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Arbeitnehmerüberlassung oder kündigungsrechtlichen Themen. Daneben berate ich regelmäßig zu kollektivrechtlichen Aspekten des Arbeitsrechts im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung oder im Zusammenhang mit Tarifverträgen.