Mutterschutz auch für Selbstständige – Ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern

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Sandy Gerlach

Counsel
Deutschland

Als Counsel und Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht berate ich deutsche und internationale Mandanten zielorientiert, praxisnah und lösungsorientiert.

Der Frauenanteil bei Gründungen und in der Geschäftsführung bei Start-Ups sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen ist immer noch niedrig. Zu Niedrig. Eine Lösung sieht der Bundesrat darin, eine ausreichende Absicherung während der Schwangerschaft und für in der Zeit nach der Entbindung für Selbstständige zu gewährleisten. Er setzt sich daher mit seinem Vorstoß dafür ein, dass die Bundesregierung für Selbstständige gleichwertige gesetzliche Mutterschutzleistungen, wie es sie für Arbeitnehmerinnen gibt, schafft.

Hintergrund – Das Problem

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld stehen in Deutschland nicht allen werdenden Müttern gleichermaßen zu. Lediglich Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis arbeiten, unterliegen dem Schutz des Mutterschutzgesetzes. Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gelten Sonderregelungen. Nach dem Mutterschutzgesetz können schwangere Frauen sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und bis acht Wochen nach der Geburt in Mutterschutz bleiben. In der Schutzfrist nach der Geburt dürfen sie grundsätzlich nicht beschäftigt werden und können während des gesamten Zeitraums der Inanspruchnahme der Schutzfrist Lohnersatzleistung in Form von Mutterschaftsgeld und einem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld beanspruchen.

Dahingegen müssen selbstständige Frauen oft selbst finanziell vorsorgen. Zwar können sie unter bestimmten Umständen auch Mutterschaftsgeld beantragen, insbesondere wenn sie gesetzlich krankenversichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben. Jedoch sind die meisten Selbstständigen nicht gesetzlich, sondern privat versichert und haben daher keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Es sei denn, sie haben unter Mehrkosten entsprechend vorgesorgt.

Da jedoch gerade junge Unternehmerinnen oft keine ausreichenden Rücklagen für eine solche Vorsorge geschaffen haben, können die schwangerschafts- und geburtsbedingte Ausfälle zu Auftragseinbußen und Umsatzrückgängen bis hin zur Insolvenz führen. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, denen sich insbesondere die körperlich arbeitenden Unternehmerinnen im Handwerk aussetzen (müssen), um derartige Risiken von ihrem Unternehmen abzuwenden.

Die Entschließung des Bundesrates

In seiner Sitzung am 26. April 2024 hat der Bundesrat die Notwendigkeit hervorgehoben, die Nachteile während der Schwangerschaft und nach der Entbindung für selbstständige Frauen abzubauen. Dabei soll ein gleichwertiger Mutterschutz, vergleichbar mit dem für Arbeitnehmerinnen geltenden Schutz, etabliert werden.

Ein zentraler Punkt dieser Entschließung ist die Forderung nach finanzieller Absicherung für selbstständige Frauen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die Bundesregierung gleichwertige Mutterschutzleistungen wie für Arbeitnehmerinnen schafft und die Finanzierung sicherstellt. Dies könnte beispielsweise durch die Schaffung eines Systems erfolgen, das eine solidarische Finanzierung ermöglicht, ähnlich der bereits für Arbeitgeber existierenden Umlage U2-Mutterschaft.

In der Entschließung wird als weiterer wichtiger Aspekt betont, dass als Alternative zur finanziellen Gleichstellung ein gleichwertiger Mutterschutz auch durch Förderung von betrieblichen Vertretungsmöglichkeiten erfolgen sollte. Besonders in kleinen Unternehmen und im Handwerk, wo die Ausfallzeiten selbstständiger Frauen durch Schwangerschaft und Geburt zu erheblichen betrieblichen Herausforderungen führen können, könnten betriebliche Vertretungsmöglichkeiten einen wichtigen Beitrag leisten.

Einordnung und wie es weitergeht

Die Forderungen des Bundesrates spiegeln die grundlegenden Prinzipien der Gleichstellung und des Schutzes von Müttern wider, wie sie im Grundgesetz in Art. 6 verankert sind. Zudem verpflichtet bereits in der Richtlinie 2010/41/EU die Mitgliedstaaten dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass selbstständig erwerbstätige Frauen während und nach der Schwangerschaft sowie während der Stillzeit einen angemessenen Mutterschutz erhalten.

Da Entschließungen des Bundesrates jedoch eine politische Empfehlung ist und keine unmittelbar rechtlich bindende Maßnahme, muss die Bundesregierung zunächst noch die Entschließung prüfen und dann entscheiden, ob und inwieweit sie die darin enthaltenen Forderungen oder Vorschläge umsetzen möchten. Erst dann kommt es zu einem Gesetzesvorschlag. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Fazit

Die Entschließung des Bundesrates setzt einen wichtigen Impuls für die Schaffung eines gerechteren und gleichberechtigteren Mutterschutzsystems in Deutschland. Die Gleichstellung von selbstständigen Frauen im Mutterschutz ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch ein entscheidender Schritt für eine moderne und gerechte Arbeitswelt. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung dies zum Anlass nimmt, eine geschlechtergerecht gestaltete Wirtschaftsförderung und Existenzabsicherung umzusetzen.

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