Über mich

Als Rechtsanwalt in der Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht berate ich in- und ausländische Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Ich berate Mandanten zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen, wie beispielsweise der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder zu kündigungsrechtlichen Fragen. Zudem berate ich Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder bei Abschluss, Verlängerung und Beendigung von Dienstverträgen. Daneben berate ich zu kollektivrechtlichen Aspekten des Arbeitsrechts, zum Beispiel im Bereich der Unternehmensmitbestimmung und der betrieblichen Mitbestimmung.

Vor meinem Eintritt in die Kanzlei konnte ich bereits Erfahrungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Arbeits- und Sozialrecht bei einem großen deutschen Automobilkonzern sammeln. Mein Referendariat absolvierte ich in Osnabrück. Während dieser Zeit war ich unter anderem beim Bundeskartellamt in Bonn und in der arbeitsrechtlichen Praxis einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf tätig.
Ausbildung

Studium

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück
  • Postgraduiertenstudium an der Loyola University Chicago mit dem Titel Master of Laws (LL.M.)
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg

Zulassung

  • Zugelassener Rechtsanwalt seit 2021

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