Als Rechtsanwalt in der Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht berate ich in- und ausländische Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Ich berate Mandanten zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen, wie beispielsweise der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder zu kündigungsrechtlichen Fragen. Zudem berate ich Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder bei Abschluss, Verlängerung und Beendigung von Dienstverträgen. Daneben berate ich zu kollektivrechtlichen Aspekten des Arbeitsrechts, zum Beispiel im Bereich der Unternehmensmitbestimmung und der betrieblichen Mitbestimmung.