Planungssicherstellungsgesetz verlängert - Digitalisierte Beteiligungsformen etabliert

Geschrieben von

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Dr. Matthias Lang

Partner
Deutschland

Als Partner unserer internationalen Sektorgruppe Energie- und Versorgungswirtschaft und Mitglied der Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht biete ich unseren Mandanten kommerzielles Denken und langjährige Expertise in regulatorischen Aspekten rund um Infrastruktur und Energie.

tobias buescher module
Dr. Tobias Büscher

Associate
Deutschland

Ich bin Associate in unserem Düsseldorfer Büro und berate zu Fragen des Energie-, Umwelt- und Planungsrechts sowie des Öffentlichen Wirtschaftsrechts insgesamt.

Mit Beginn der COVID-19-Pandemie und den verbundenen Einschränkungen vor inzwischen mehr als einem Jahr, stellten sich auch im Bereich der öffentlichen Beteiligung an Verwaltungsverfahren Herausforderungen.

Die gesetzliche Antwort kam mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) Ende Mai vergangenen Jahres. Seitdem sind die in allen Umwelt- und Infrastrukturgenehmigungsverfahren vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligungen auch kontaktlos in digitaler Form möglich.

Konkret wurden bislang ergänzende Maßnahmen, wie die Bekanntmachung und Auslegung von Unterlagen im Internet, aber auch gänzlich neue Instrumente, wie der Ersatz von Erörterungsterminen durch Online-Konsultationen geregelt.

Das zunächst bis Ende März 2021 befristete Gesetz wurde inzwischen bis Ende 2022 verlängert (BGBl. I S. 353).

Damit stehen Behörden die genannten Optionen auch für diesen Zeitraum und damit vermutlich über die Dauer der Pandemielage hinaus zur Verfügung.
Der Einsatz einzelner Instrumente setzt fortgeltende pandemiebedingte Einschränkungen voraus, die voraussichtlich mit mittel- bis langfristig abnehmen werden. Dennoch lohnt es sich angesichts der jetzigen Verlängerung für Vorhabenträger aber auch Behörden, sich mit den Voraussetzungen und Anforderungen auseinanderzusetzen.

Die mit den bislang befristeten Regelungen einhergehende Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens dürfte ein dauerhafter Schritt bleiben. Behörden und Vorhabenträger müssen sich also auch für die zukünftige Vorhabenplanung mit den genannten Gestaltungsmöglichkeiten auseinandersetzen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung der damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen und der Ermittlung der technischen Anforderungen und Möglichkeiten.

Weitere Details zum Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) finden Sie in unseren Artikeln:

Digitale Beteiligung in Genehmigungsverfahren beschlossen

Planungssicherstellungsgesetz in der Praxis - Umsetzung digitaler Beteiligung als Herausforderung

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